- Grenzausgleich
- Grẹnz|aus|gleich, der:
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Grenz|ausgleich,Währungsausgleich, Bezeichnung für einen Mechanismus, mit dem durch Währungsaufwertung oder -abwertung verursachte Unterschiede zwischen den nationalen Agrarpreisen der EU-Mitglieds-Länder kompensiert wurden; auch Bezeichnung für die an den Grenzen erstatteten oder zu bezahlenden Beträge selbst, die Ausgleichsbeträge genannt wurden. Der Grenzausgleich wurde 1969 nach einer Abwertung des französischen Franc und einer Aufwertung der D-Mark für alle der Agrarmarktordnungen der EG unterliegenden Waren eingeführt, um von den allgemeinen Umrechnungskursen der nationalen Währungen gegenüber der Europäischen Währungseinheit (damals: Rechnungseinheit) abweichende Umrechnungskurse in den Marktordnungen (»grüne Paritäten«) zu ermöglichen. Bei einer Aufwertung (Abwertung) wurde es dadurch möglich, die an sich notwendige Senkung (Erhöhung) der Marktordnungspreise in der nationalen Währung nicht oder nur teilweise zu vollziehen. Um zu verhindern, dass dadurch künstliche Warenbewegungen ausgelöst wurden, mussten nach einer Aufwertung bei der Einfuhr Abgaben erhoben und bei der Ausfuhr Erstattungen vorgenommen werden (positiver Grenzausgleich), nach einer Abwertung Erstattungen bei der Einfuhr und Abgaben bei der Ausfuhr (negativer Grenzausgleich). Da dies seit Beginn des Europäischen Binnenmarktes (1. 1. 1993) nicht mehr möglich ist, wurden im Rahmen des agrimonetären Systems Abbaumechanismen für neu entstehende Währungsabstände eingeführt.* * *
Grẹnz|aus|gleich, der: 1. (veraltend) (innerhalb der EG) an den Grenzen erhobene Abgabe auf landwirtschaftliche Produkte, durch die inländische Produkte gegenüber der Konkurrenz billigerer Importe geschützt werden sollen: Von den Bonnern verlangte Paris, sie müssten binnen vier Jahren den so genannten G. abbauen (Spiegel 50, 1983, 30). 2. ↑Währungsausgleich (2).
Universal-Lexikon. 2012.